Betreiber: Tereza Tichá, Hůrka (Stuben) 44, 382 26 Horní Planá (Oberplan), IdNr.: 64933351
Betriebsstätte: Appartements Nad rybníky, Hůrka (Stuben) 150, 382 26 Horní Planá (Oberplan)
Gültig ab 13. August 2021 (aktualisiert am 21. Januar 2026)
Übersicht der Stornogebühren
| Stornierungsfrist vor der Ankunft | Stornogebühr |
|---|---|
| Bis 21 Tage | 0 % (Kostenlose Stornierung) |
| 21 bis 3 Tage | 50 % des Reservierungspreises |
| Kürzer als 3 Tage | 75 % des Reservierungspreises |
Ergänzende Geschäftsbedingungen
Die angeführten Stornobedingungen beziehen sich auf abgeschlossene Beherbergungsverträge, die gemäß den Bestimmungen § 2326 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch (Bürgerliches Gesetzbuch), mit Tereza Tichá, Hůrka (Stuben) 44, 382 26 Horní Planá (Oberplan), IdNr.: 64933351, als Erbringer der Unterkunft – Beherberger, in den Appartements Nad rybníky, Hůrka (Stuben) 150, 382 26 Horní Planá (Oberplan) (im Folgenden Beherbergungsbetrieb genannt) und dem Besteller der Beherbergungsdienstleistungen geschlossen wurden. Die Stornobedingungen sind ab dem 13. August 2021 gültig.
Allgemeine Informationen
- Die Stornobedingungen regeln die Stornierung der vom Besteller bestellten oder reservierten Beherbergungsdienstleistungen im Beherbergungsbetrieb.
- Unter Stornierung versteht man die Absage der Reservierung der Unterkunft oder Beherbergungsdienstleistung durch den Besteller im Beherbergungsbetrieb bei gleichzeitiger Zahlung einer Stornogebühr in der Höhe und unter den Bedingungen, die in diesen Stornobedingungen festgelegt sind.
- Verlangt der Beherberger eine Anzahlung für die reservierten Beherbergungsdienstleistungen, stellt diese Anzahlung im Falle einer Stornierung durch den Besteller keine Stornogebühr dar, jedoch ist der Beherberger berechtigt, diese Anzahlung einseitig mit der Stornogebühr zu verrechnen. Falls die Anzahlung höher als die Stornogebühr ist, erstattet der Beherberger dem Besteller den verbleibenden Teil der Anzahlung.
- Unter reservierter Beherbergungsdienstleistung oder reservierter Unterkunft versteht man alle vom Besteller bestellten Unterkünfte und sonstigen vom Beherberger angebotenen Leistungen im Umfang der von ihm vorgenommenen verbindlichen Reservierung und Bestellung.
- Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass die Stornogebühr eine Vertragsstrafe für die Kündigung des Beherbergungsvertrags darstellt, den er mit seiner verbindlichen Reservierung geschlossen hat. Die Vertragsstrafe kompensiert nicht den Anspruch des Beherbergers auf Schadenersatz gemäß § 2330 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Fassung späterer Vorschriften.
- Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Unterkunft durch den Besteller ohne Verschulden des Beherbergers ist der Beherberger nicht verpflichtet, dem Besteller den gezahlten Preis der Unterkunft auch nur teilweise zu erstatten. Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass der so nicht erstattete Teil des Kaufpreises für vorzeitig stornierte Beherbergungsdienstleistungen seitens des Bestellers den Anspruch des Beherbergers auf Schadenersatz gemäß § 2330 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches darstellt.
- In Ausnahmesituationen kann der Beherberger ganz oder teilweise auf die Stornogebühr oder den Anspruch auf Schadenersatz verzichten; die Entscheidung darüber obliegt ausschließlich dem Beherberger.
- Aus schwerwiegenden Gründen kann der Beherberger einer Änderung des reservierten Termins ohne Anspruch auf Zahlung einer Stornogebühr zustimmen; darüber entscheidet der Beherberger.
- Falls aufseiten des Bestellers mehrere Personen stehen, sind diese im Falle eines Anspruchs auf Zahlung der Stornogebühr gesamtschuldnerisch verpflichtet.
- Die Höhe der Stornogebühr wird immer vom Gesamtpreis der reservierten Beherbergungsdienstleistungen und sonstiger vom Besteller bestellter Leistungen berechnet, einschließlich Zuschlägen, Gebühren und Mehrwertsteuer.
- Die Stornobedingungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beherbergers.
- Für größere Gruppen von Bestellern können individuelle Stornogebühren vereinbart werden.
Stornogebühren – detaillierte Aufstellung
- Im Falle einer Stornierung der Reservierung durch den Besteller innerhalb einer Frist von bis zu 21 Tagen vor der geplanten Ankunft verpflichtet sich der Beherberger, keine Stornogebühr vom Besteller zu verlangen.
- Erfolgt die Stornierung der Reservierung durch den Besteller innerhalb einer Frist von 21 bis 3 Tagen vor der geplanten Ankunft, ist der Beherberger berechtigt, vom Besteller eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Preises der reservierten Beherbergungsdienstleistungen zu verlangen.
- Erfolgt die Stornierung der Reservierung durch den Besteller in einer Frist von weniger als 3 Tagen vor der geplanten Ankunft, ist der Beherberger berechtigt, vom Besteller eine Stornogebühr in Höhe von 75 % des Preises der reservierten Beherbergungsdienstleistungen zu verlangen.
- Die Fälligkeit der Stornogebühr richtet sich nach der Fälligkeit der stornierten reservierten Beherbergungsdienstleistungen.
Diese Geschäfts- und Stornobedingungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Beherbergungsbestellung und des Beherbergungsgutscheins (Vouchers).
In Horní Planá (Oberplan), am 13. August 2021
Für Appartements Nad rybníky: Tereza Tichá